Der Europäische Forschungsraum
Durch den Europäischen Forschungsraum soll die Absicht der Europäischen Union verwirklicht werden, eine gemeinsame Forschungspolitik zu implementieren. Dies beinhaltet die Integration und Kooperation der wissenschaftlichen und technologischen Kapazitäten der Mitgliedstaaten auf mehreren Ebenen.
Eines der wichtigsten Instrumente zur Verwirklichung der Idee des Europäischen Forschungsraumes sind die seit dem Jahr 1984 von der Kommission durchgeführten mehrjährigen Rahmenprogramme für Forschung und technologische Entwicklung.
Das aktuelle 6. Forschungsrahmenprogramm hat eine Laufzeit von 2002 - 2006 und ein Gesamtbudget von 17,5 Milliarden Euro. Es soll dazu beitragen, zahlreiche Kooperationen im Rahmen konkreter und gezielter Projekte in Schlüsselbereichen der medizinischen, ökologischen, industriellen oder sozioökonomischen Forschung auszulösen. Auch für die Mobilität von Forschern, die Einbeziehung von KMU in die Projekte und die internationale wissenschaftliche Zusammenarbeit wurden erhebliche Fördermittel bereitgestellt.
In Sinne der effizienten Koordination und Abstimmung der nationalen Forschungspolitiken haben sich die europäischen Staats- und Regierungschefs ein Ziel gesetzt, das einen entscheidenen Schritt hin zu einem Europäischen Forschungsraum darstellen soll: Die Europäische Union verpflichtet sich, ihre globalen Forschungsausgaben bis zum Jahr 2010 auf 3 % des BIP – anderthalb mal so viel wie derzeit – zu erhöhen.
Mit dieser Maßnahme soll das Defizit, das hier gegenüber den USA und Japan besteht, aufgeholt werden. Der gemeinsame Europäische Forschungsraum soll somit auch die Konkurrenzfähigkeit der Europäischen Union steigern.
Im Anschluss an das Gipfeltreffen der Staats- und Regierungschefs in Hampton Court im Oktober 2005 wurde unter dem Vorsitz des ehemaligen finnischen Premierministers Esko Aho eine unabhängige Sachverständigengruppe eingesetzt, um Empfehlungen, um Empfehlungen zu Forschung und Innovation zu formulieren. Der Bericht 'Ein innovatives Europa schaffen' wurde im Januar 2006 fertiggestellt. Darin fordert die Sachverständigengruppe einen Pakt für Forschung und Innovation, der von Entscheidungsträgern in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft getragen werden muss.
Die Europäische Kommission hat eine öffentliche Konsultation zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit zwischen öffentlichen Forschungseinrichtungen (Universitäten, Forschungszentren) und der Industrie lanciert, um die hauptsächlichen Probleme zu erfahren, die sich in Bezug auf den Wissenstransfer aus solchen Kooperationen ergeben. Zudem würde sich die Kommission auch über Lösungsansätze freuen. Der Fragebogen ist auf der Internetseite: http://ec.europa.eu/yourvoice/ipm/forms/dispatch?form=KTconsultation abgelegt. Die Fragebögen können bis zum 19. Juli 2006 beantwortet werden.
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