Logo 6. EU-Forschungsrahmenprogramm
   Druckersymbol Drucken

Einführung in das 6. RP

 

Ziele und Grundprinzipien des 6. RP

Im Forschungsrahmenprogramm, das in der Regel eine Laufzeit von vier Kalenderjahren hat, sind die wissenschaftlichen und technologischen Ziele, die Grundzüge der Maßnahmen und Forschungsprioritäten, der Gesamthöchstbetrag und die vorläufige Aufteilung der Mittel sowie die Einzelheiten der finanziellen Beteiligung der Gemeinschaft festgelegt.

Primäres Ziel des Rahmenprogramms ist es, die wissenschaftlichen und technologischen Grundlagen der Industrie der Gemeinschaft zu stärken und die Entwicklung ihrer internationalen Wettbewerbsfähigkeit zu fördern sowie alle Forschungsmaßnahmen zu unterstützen, die aufgrund anderer Politiken der Gemeinschaft für erforderlich gehalten werden.

Das 6. Forschungsrahmenprogramm wurde am 27. Juni 2002 vom Rat der Europäischen Union und dem Europäischen Parlament für den Zeitraum 2002 bis 2006 verabschiedet. Im Vordergrund steht dabei die Verwirklichung des Europäischen Forschungsraums durch eine verstärkte und effizientere Bündelung und Strukturierung europäischer Forschungsanstrengungen und -kapazitäten. Das Rahmenprogramm soll das gesamte Spektrum von der Grundlagenforschung bis zur angewandten Forschung abdecken und Forschungseinrichtungen und -abteilungen aus öffentlichen Einrichtungen und Industrie beteiligen.

Das Gesamtbudget für das 6. RP beläuft sich auf 17,5 Mrd. Euro, was eine Steigerung um rd. 17 % im Vergleich zum 5. RP bedeutet.

Folgende Grundprinzipien kennzeichnen das neue Rahmenprogramm:

  • Einführung neuer Instrumente (Exzellenznetze und Integrierte Projekte), um eine stärker strukturierende Wirkung auf Forschung und Entwicklung in Europa zu erreichen

  • Konzentration auf eine begrenzte Zahl vorrangiger Forschungsbereiche mit ausgeprägtem europäischem Mehrwert

  • Leistung eines bedeutenden Beitrags zur Entwicklung wissenschaftlicher und technischer Exzellenz und zur Koordinierung der Forschung in Europa

  • Vereinfachung und Straffung der Durchführung durch neu festzulegende Förderformen und dezentralisierte Verwaltungsverfahren

 

Struktur des Rahmenprogramms

Das Rahmenprogramm wird in drei Kapitel gegliedert, in denen sich die in Artikel 164 des EG-Vertrags von Amsterdam geforderten vier Maßnahmen widerspiegeln:

  1. Bündelung und Integration der Forschung der Europäischen Gemeinschaft durch Maßnahmen in sieben Thematische Prioritäten, die von speziellen Maßnahmen auf einem breiteren Feld wissenschaftlicher und technologischer Forschung ergänzt werden

  2. Ausgestaltung des Europäischen Forschungsraums durch sog. horizontale Maßnahmen in den Bereichen Innovation, Mobilität, Infrastrukturen sowie Wissenschaft und Gesellschaft

  3. Stärkung der Grundpfeiler des Europäischen Forschungsraums durch Koordinierungs- und Unterstützungsmaßnahmen

 

Die fünf Spezifischen Programme

Die Durchführung des Rahmenprogramms erfolgt durch fünf Spezifische Programme:

Mio EUR

Forschungsrahmenprogramm EG

  16.270

Integration und Stärkung des Europäischen Forschungsraums
Thematische Prioritäten, Unterstützung europäischer Politiken,
KMU-Maßnahmen, Internationale Zusammenarbeit,
Koordinierung nationaler Programme

  12.905

Ausgestaltung des Europäischen Forschungsraums 
Innovation, Humanressourcen, Infrastrukturen, Wissenschaft
und Gesellschaft 

    2.605

Gemeinsame Forschungsstelle (GFS)
Direkte Aktionen der von der Europäischen Union
unterhaltenen Forschungseinrichtungen

       760

 

 

EURATOM-Rahmenprogramm

  1.230

Kernspaltung und Kernfusion
Thematische Prioritäten des Euratom Programms

      940

Gemeinsamen Forschungsstelle (GFS) Euratom 
Direkte Aktionen der von der Europäischen Union
unterhaltenen Forschungseinrichtungen im Bereich Euratom

      290

 

 

dokumente-rp6.gif

Rahmenprogramm:

Ratsentscheidung zum 6. Forschungsrahmenprogramm

Broschüre "FP6 in Brief" der Kommission

RP6 Kurzdarstellung des EUB zum Download (pdf)  

Spezifische Programme:

Ratsentscheidungen:

Forschungsrahmenprogramm EG

  1. Integration und Stärkung des Europäischen Forschungsraums
  2. Ausgestaltung des Europäischen Forschungsraums
  3. Gemeinsame Forschungsstelle (GFS)

EURATOM-Rahmenprogramm

  1. Kernspaltung und Kernfusion
  2. Gemeinsame Forschungsstelle (GFS) (Euratom)

 

Entwicklung des RP-Budgets in Euro:

    • 1984-1987:   3,3 Mrd.

    • 1987-1991:   4,4 Mrd.

    • 1990-1994:   6,6 Mrd.

    • 1994-1998: 13,2 Mrd.

    • 1998-2002: 15,0 Mrd.

    • 2002-2006: 17,5 Mrd.

     

    kontakt-rp6.gif

    Herr Dr. Andre Schlochtermeier
    PT-DLR
    EU-Büro des BMBF
    Telefon: 0228/3821-631
    E-Mail: andre.schlochtermeier@dlr.de

     

     

     

     

    Druckersymbol Drucken