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Konsortialabkommen

In der überwiegenden Zahl der Projekte wird die Europäische Kommission den Abschluss einer zusätzlichen Vereinbarung unter den Vertragspartnern vorschreiben um detaillierte und ergänzende Regelungen innerhalb des Konsortiums zu treffen. Für dieses Konsortialabkommen gibt die Kommission kein Muster vor.

Der  IPR-Helpdesk bietet auf seinen Internetseiten zum Thema:

- mehrere Modellverträge für Konsortialabkommen (einschl.  Checkliste für den Abschluss von Konsortialabkommen)

- ein Tutorial zum Thema Konsortialabkommen

- Konsortialverträge für RP6 Teilnehmer mit Schwerpunkt IPR ein Dokument veröffentlicht: Consortium Agreements for Participants under FP6 (RTD)

Ob ein Konsortialabkommen geschlossen werden muss, wird im Vertrag zwischen der Kommission und dem Konsortium (Mustervertrag) unter Artikel 1. 4 festgelegt.  Der Mustervertrag kann vor Unterzeichnung des Vertrags mit der Europäischen Kommission vorliegen oder zu einem späteren Zeitpunkt abgeschlossen werden. Die Art der Vereinbarung zwischen den Partnern ist privatrechtlich und formfrei. Ein Konsortialabkommen kann weit über die Bestimmungen des Vertrags, der mit der Europäischen Kommission geschlossen wird, hinausgehen, darf jedoch dessen Regelungen in keiner Weise widersprechen. 

Typische Bestandteile des Konsortialabkommens sind:

  • Haftungsregelungen

  • Ausschluss von Verpflichtungen zur Einräumung von Zugangsrechten zu bereits bestehendem Know-How

  • Gewährung von Zugangs- und/oder Nutzungsrechten (ggf. mit Zweckbindung), Übertragung von Rechten

  • Regelungen hinsichtlich der Zahlung von Gemeinschaftsbeiträgen an die Partner

  • Verpflichtungen zur Teilnahme an Projekttreffen

  • Umgang mit säumigen Partnern

  • Benennung von wissenschaftlich /technischadministrativ Verantwortlichen

  • Aufgaben und Pflichten eines Lenkungsausschusses und /oder Beirats

  • Entscheidungsfindungsprozesse inkl. Abstimmungsmodalitäten

  • Kommunikationsformen

  • Regelungen zur Vertraulichkeit

 Tipps zu Regelungen im Konsortium

 

 

Weitere Informationen

Geistige Eigentumsrechte (IPR)

RACE - Unterstützung von Koordinatoren im Projektmanagement

 

 

 

 

 

 

aktuellehinweise-rp6.gif

RACE
Das EU-Büro, KoWi und HGF unterstützen in einer gemeinsamen Initiative
deutsche KoordinatorInnen
im Projektmanagement


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Der IPR-Helpdesk 
unterstützt TeilnehmerInnen an Projekten im Rahmenprogramm in allen Fragen zum Thema "Geistiges Eigentum".

Vortrag von Wilfried Kraus, HGF-Büro Brüssel, vom 19.03.2004 zu Konsortialvertrag und IPR im 6. RP
 

dokumente-rp6.gif

Modelle für ein Konsortialabkommen

Checklist for Consortium Agreement


kontakt-rp6.gif

Frau Dr. Birgit Felten
PT-DLR
EU-Büro des BMBF
Telefon: 0228/3821-638
E-Mail: birgit.felten@dlr.de

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