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Evaluierung

   

 

Evaluierungsverfahren 

Die Begutachtung der eingereichten Projektvorschläge erfolgt nach dem sogenannten "Peer-Review" Verfahren, das heißt durch unabhängige Gutachter. Anträge werden von mehreren externen Experten (in der Regel Wissenschaftler) nach einem vorgegebenen Muster, das dem jeweiligen Maßnahmentyp entspricht, bewertet. Die unabhängigen Gutachter müssen sich dann in einem Konsensverfahren (consensus meeting) über die Gesamtbewertung des Antrages einigen. Ihre Gesamtbewertung wird in einem Bewertungsbericht (evaluation summary report) zusammengefasst, der den Antragstellern und den zuständigen Programmausschüssen zur Verfügung gestellt wird. In einer gemeinsamen Sitzung (Panel Meeting) werden die Anträge dann von den Gutachtern in eine Reihenfolge gebracht, die ihrer Bewertung entspricht. Das Resultat dieser Beratungen (rankinglist)  wird den Mitarbeitern der Kommission für das weitere Verfahren übergeben. Diese "ranking "- Liste gliedert sich in eine Gruppe von Anträgen, die zur Förderung vorgeschlagen werden (priority list), eine Reserveliste und Vorschläge, die entweder keine ausreichend gute Bewertung aufweisen oder den Schwellenwert eines Kriterienblocks nicht erreichen. Sofern erforderlich, können als Teil der gemeinsamen Sitzungen der Gutachter Anhörungen (hearings) anberaumt werden um Antragstellern die Gelegenheit gegeben, Unklarheiten bezüglich ihrer Anträge auszuräumen. Das 6.Rahmenprogramm sieht auch die Möglichkeit einer Evaluierung am Ort des Gutachters (Remote Evaluation) vor, bei der die Anträge elektronisch den jeweils vorgesehenen GutachterInnen zur Verfügung gestellt werden.

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Formale Kriterien

Bevor ein Antrag zur Begutachtung durch unabhängige Experten herangezogen werden kann, wird zunächst überprüft, ob er sämtliche formale Kriterien erfüllt:

  • Projektvorschlag entspricht dem Inhalt einer aktuellen Ausschreibung (siehe Ausschreibungstext)

  • Das beantragte Instrument ist für das Thema geöffnet (siehe Arbeitsprogramm und Ausschreibungstext)

  • Vollständigkeit der Antragsunterlagen (siehe Leitfaden für Antragsteller)

  • Erfüllung der Mindestpartnerzahl (siehe Ausschreibungstext)

  • Fristgerechter Einreichung des Antrags (siehe Ausschreibungstext)

Das elektronische Einreichungssystem EPSS prüft jeden Antrag automatisch hinsichtlich der Erfüllung formaler Kriterien.

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Auswahlkriterien 

Im Arbeitsprogramm und den Beteiligungsregeln findet sich ein festgelegter Satz von grundlegenden Auswahlkriterien, welche durch spezifische Auswahlkriterien in Abhängigkeit vom Themenbereich und Maßnahmentyp ergänzt werden kann. Diese Auswahlkriterien können gewichtet werden, ggf. sind für einzelne Kriterien auch Schwellenwerte vorgesehen, die erreicht werden müssen.  

  • Wissenschaftlich-technische Qualität und Grad der Innovation

  • Fähigkeit zur erfolgreichen Durchführung der indirekten Aktion, Sicherung eines effizienten Managements im Hinblick auf Ressourcen und Kompetenzen, organisatorische Modalitäten

  • Relevanz für die Ziele des spezifischen Programms

  • Europäischer Mehrwert, kritische Masse an mobilisierten Ressourcen und Beitrag zu den Gemeinschaftspolitiken

  • Qualität des Plans zur Nutzung und Verbreitung von Kenntnissen, Potenzial zur Förderung der Innovation, klare Pläne zum Management der gewerblichen Schutzrechte

Für die verschiedenen Instrumente gibt es darüber hinaus weitere Kriterien:

Integrierte Projekte:

  • Relevanz für die Erreichung der Programmziele

  • Wissenschaftlich technische Exzellenz

  • Möglicher "impact"

  • Qualität des Konsortiums

  • Managementqualität

  • Mobilisierung von Ressourcen

Exzellenznetze:

  • Relevanz für die Erreichung der Programmziele

  • möglicher "impact"

  • Exzellenz der Partner und die Kapazität des Netzwerks, Exzellenz über seine eigene Grenzen hinaus zu fördern,

  • Ausmaß und Nachhaltigkeit der geplanten Integration, Aussichten auf eine dauerhafte Integration der Forschungskapazitäten und -ressourcen über die Dauer der EU-Förderung hinaus

  • Organisation und Management

Gezielte spezifische Forschungsprojekte

  • Relevanz für die Programmziele

  • Wissenschaftlich-technische Exzellenz

  • Möglicher "impact"

  • Qualität des Konsortiums

  • Managementqualität

  • Mobilisierung von Ressourcen

Weitere Kriterien können Anwendung finden:

  • die Schaffung von Synergien durch Ausbildung auf allen Ebenen

  • die Bereitschaft und Kapazität, mit anderen Akteuren und der Öffentlichkeit - über die Forschungsgemeinschaft hinaus - als Ganzes zusammenzuarbeiten

  • dabei zu helfen, Bewusstsein und Kenntnisse zu verbreiten und die weiteren gesellschaftlichen Implikationen der vorgeschlagenen Arbeiten zu untersuchen

  • Aktivitäten zur Stärkung der Rolle der Frauen in der Forschung

Merkmale eines guten Antrags 

 

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Evaluierungshandbuch

Die 'Guidelines on proposal evaluation and selection procedures' (en / de)geben einen Überblick über die grundlegenden Verfahrensweisen bei der Begutachtung von Projektvorschlägen im 6. RP und sind 2005 aktualisiert worden. 

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Bewerbung als GutachterIn

WissenschaftlerInnen / ExpertInnen können sich während der gesamten Laufzeit des Rahmenprogramms als GutachterIn für die Evaluierung von Projektvorschlägen bewerben.  

BewerberInnen, die sich bereits in die Gutachterdatenbank für das 5. RP eingetragen haben, können sich für das 6. RP in einem vereinfachten Verfahren registrieren über: http://www.cordis.lu/expert-candidature/home.html

Neue Bewerbungen für das 6. RP können online abgegeben werden unter: http://emmfp6.cordis.lu/

 

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Evaluierungsrunden 2003

Die Europäische Kommission hat im März 2004 die Namen der GutachterInnen veröffentlicht, die an den Evaluierungsrunden im Jahr 2003 teilgenommen haben.

Die Namen stehen - nach den Bereichen des RP geordnet - im Rahmen von Excel-Tabellen zur Verfügung:

1. Spezifisches Programm

2. Spezifisches Programm

3. Spezifisches Programm

Alle Übersichten können auch vom CORDIS-Server heruntergeladen werden: http://www.cordis.lu/fp6/experts2003.htm  

 

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neu  Evaluierungshandbuch der Kommission
en / de

Registrierung als GutachterIn(Datenbank der Kommission)

Instrumente und Projektformen 

 

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Herr Dr. Andre Schlochtermeier
PT-DLR
EU-Büro des BMBF
Telefon: 0228/3821-1631
E-Mail: andre.schlochtermeier@dlr.de

 

 

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