Antragstellung
Relevante Dokumente
Alle für die Projektvorbereitung relevanten Dokumente können auf dem CORDIS Server der Kommission unter http://fp6.cordis.lu/fp6/calls.cfm heruntergeladen werden.
Hintergrunddokumente zu den Instrumenten, den Regeln der Beteiligung und dem Mustervertrag stehen unter http://www.cordis.lu/fp6/find-doc.htm zur Verfügung.
Neben den oben genannten Quellen sollten vor allem auch folgende relevante Dokumente berücksichtigt werden.
Detaillierte Informationen zu Kostenmodellen, erstattungesfähigen Kosten und zur finanziellen Abwicklung der Projekte finden Sie im aktualisierten Guide to Financial Issues (vormals Financial Guidelines).
Die grundlegenden Prinzipien zur Teilnahme von Einrichtungen am 6.Forschungsrahmenprogramm der Europäischen Union sind in den sogenannten Beteiligungsregeln von Rat und Parlament festgelegt worden. Dieses Regelwerk liegt allen Dokumenten zugrunde, welche die Teilnahmemöglichkeiten detailliert ausformulieren. Dazu gehören sowohl der Mustervertrag, der von der Europäischen Kommission mit den Vertragspartnern für die einzelnen Instrumente geschlossen wird als auch Informationspakete und Ausschreibungsunterlagen, welche Antragsteller bei der Sichtung konkreter Fördermöglichkeiten und bei der Antragstellung zu Grunde liegen sollten.
Teilnahmeberechtigt am Forschungsrahmenprogramm sind
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Rechtspersonen (Unternehmen, private und öffentliche Forschungseinrichtungen sowie Hochschulen, ggf. Privatpersonen) - in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union - in einem Beitrittskandidatenstaat - in einem am Forschungsrahmenprogramm Assoziierten Staat
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Institute der Gemeinsamen Forschungsstelle (GFS) der EU
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"internationale Organisationen von europäischen Interesse "(sofern sich die Mehrheit ihrer Mitglieder aus Mitgliedstaaten oder Assoziierten Staaten zusammensetzen und ihr Hauptziel die Förderung wissenschaftlicher und technologischer Zusammenarbeit in Europa ist).
Unternehmen, private und öffentliche Forschungseinrichtungen sowie Hochschulen aus Drittstaaten können unter bestimmten Voraussetzungen am Rahmenprogramm teilnehmen, sie erhalten jedoch nicht zwingend einen finanziellen Beitrag für ihre Aktivitäten. Weitere Informationen zur Drittstaatenbeteiligung.
Die Partner in einem Konsortium müssen rechtlich unabhängig sein, d.h. zwischen ihnen darf kein Kontrollverhältnis bestehen, wie es z. B. bei Töchterfirmen größerer Industriekonzerne der Fall sein könnte.
In den thematischen Prioritäten werden die Mindestanforderungen an die Größe der Konsortien definiert als mindestens 3 Partner aus 3 verschiedenen teilnahmeberechtigten Staaten (davon mindestens 2 aus Mitgliedstaaten oder Assoziierten Kandidatenstaaten). Dieses kann aber in den Arbeitsprogrammen je nach Art des Instruments und den Zielen der FuE-Tätigkeit höher angesetzt werden. Spezifische Unterstützungsmaßnahmen (Begleitmaßnahmen) können auch von einzelnen Einrichtungen beantragt werden. Für die Maßnahmen im Zweiten Spezifischen Programm sowie für KMU-Maßnahmen gelten abweichende Anforderungen.
Projektvorschläge (also Anträge auf Forschungsförderung) können nur im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung eingereicht werden. Diese Aufrufe (Calls for Proposals) werden im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften veröffentlicht. Eine Übersicht über alle Aufrufe bietet der CORDIS-Server unter www.cordis.lu/fp6/calls. Diese Internetseite bietet auch einen direkten Zugang zu allen relevanten Dokumenten für die Antragstellung sowie einen Zugang zu den nationalen Beratungsstellen.
Aufrufe beziehen sich auf sogenannte Arbeitsprogramme, die üblicherweise von Kommission und Mitgliedstaaten überarbeitet werden. In diesen Arbeitsprogrammen sind die Themengebiete, die relevanten Instrumente sowie die Förderbudgets spezifiziert.
Prinzipiell wird unterschieden in folgende Antragsverfahren:
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Zweistufiges Antragsverfahren In einer ersten Stufe muss innerhalb einer gegebenen Frist eine Projektskizze eingereicht werden, die dann einer Bewertung unterzogen wird. Einsender aussichtsreicher Skizzen werden in einem zweiten Schritt aufgefordert, einen Vollantrag zu einer gegebenen Frist einzureichen.
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Offener Aufruf Dieser Typ des Aufrufs wird z.B. bei Stipendien und Koordinierungsmaßnahmen, Maßnahmen zur gezielten Unterstützung eingesetzt, da er den organisatorischen Aufwand für die Europäische Kommission vermindert. Hier erfolgt ein einziger offizieller Aufruf zur Einreichung von Vorschlägen. Vorschläge können also während der Laufzeit des Rahmenprogramms jederzeit eingereicht werden. Die Begutachtung der Vorschläge erfolgt nach einem vorher festgelegten Rhythmus, dessen Fristen im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften durch eine sogenannte Korrekturmeldung publiziert werden (typischerweise alle 3 bis 4 Monate).
Diesen Antragsverfahren kann eine sogenannte Interessenbekundung vorangehen. Hier lädt die Kommission interessierte Einrichtungen ein, Projektskizzen einzureichen, um Themengebiete zu identifizieren, die sich zur Ausschreibung (meist in Verbindung mit einem definierten Instrument) eignen. Nicht zu verwechseln sei hier die Abgabe einer Interessenbekundung im Rahmen eines Aufrufs zur Auftragsvergabe (Call for Tender) durch die Kommission.
Für die Erstellung des Antrags steht das neue Elektronische Einreichungssystem (Electronic Proposal Submission System, EPSS) auf dem Cordis Server zur Verfügung. Die Einreichung kann in elektronischer Form online über das Internet, auf CD-Rom, auf Diskette oder traditionell auf Papier erfolgen. Um einen Zugang zum EPSS zu erlangen, muss sich der Koordinator über die o. g. Seite im Internet registrieren und einen Zugang beantragen. Die Kommission versendet daraufhin je ein Login und Passwort für den Koordinator und das restliche Konsortium. Nur der Koordinator ist berechtigt, Texte und Formblätter in das EPSS einzustellen, während die Partner des Konsortiums nur die eigenen administrativen Formblätter editieren kann und einen lesenden Zugriff für den gesamten Antrag erhält. Bislang werden von EPSS die Formate pdf (portable document format) und rtf (rich text format) akzeptiert, aufgrund beim rtf-Format aufgetretener Probleme bevorzugt die Kommission jedoch das pdf-Format. Texte in einem anderen Format, wie etwa doc (Microsoft Word Dokumente) müssen in jedem Fall zunächst in rtf oder pdf umgewandelt werden. Achtung: Im Rahmen der ab Mai 2004 veröffentlichten Ausschreibungen wird nur noch das pdf-Format von EPSS akzeptiert werden.
Der EPSS Online Preparation and Submission Guide erläutert wie das EPSS Programm installiert wird und gibt Hinweise zum Ausfüllen der Online-Formulare.
Die Einreichungsfristen werden in den Aufrufen zur Einreichung von Projektvorschlägen (Calls for Proposals) beschrieben. Sie sind strikt einzuhalten. Ein Antrag, der nach dem im Aufruf angegebenen Termin und der dort spezifizierten Uhrzeit (in der Regel 17:00 uhr des Tages der Deadline) eingeht, kann aus formalen Gründen nicht berücksichtigt werden.
Eine Übersicht über geplante Abgabefristen und Förderbudgets findet sich im jeweils gültigen Arbeitsprogramm in der sogenannten "Roadmap". Zu beachten ist, dass diese Fristen von der Kommission kurzfristig verschoben werden können und mit Zustimmung des Programmausschusses im Zuge der Überarbeitung des Arbeitsprogramms verändert werden können. Daher ist bei einer Beteiligung am Rahmenprogramm die Konsultation der jeweils aktuellsten Unterlagen sowie die Sichtung der Übersicht der Aufrufe im Internet zur Vorbereitung von Anträgen unerlässlich.
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