Formblatt C
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Die Kommission hat ein „Work-Tool“ veröffentlicht, der das ausfüllen von Formblatt C, je nach Instrument, vereinfachen soll. Die KOM weist auf die Verpflichtung hin, das Work-Tool auch zu benutzen. Rechtliche Verbindlichkeit erhalten jedoch noch nur die in Papierform eingesandten und unterschriebenen Berichte.
In den “Summary Financial Report“ sollten zunächst: - die Projektnummer - das Acronym und - der Berichtszeitraum eingetragen werden. Diese Informationen erscheinen dann automatisch auf dem Formblatt C der Vertragspartner.
Zurzeit ist noch nicht möglich, Formblatt C an alle Vertragspartner zu schicken und diese dann dem Worktool hinzuzufügen. Insoweit sollte jeder Partner ein Formblatt C mit dem Worktool ausfüllen an den Koordinator schicken. Der Koordinator muss dann (mittels „cut and paste“) die Informationen in die jeweiligen Formblätter C über „add participant“ eintragen.
Der „Summary Financial Report“ müsste dann automatisch die Angaben aus den Formblättern C übernehmen und gemäß den Erstattungsraten von Annex II.25 eintragen.
Informationen zum Ausfüllen von Formblatt C finden Sie auch im „Guide to Financial Issues“unter Punkt 3.2.3.1.1.2, S. 89ff
1 Hier steht ein „Pull-Down“-Menü zur Verfügung, um das Kostenmodell einzutragen.
2 Für FCF und AC-Rechner ist die Flat Rate für die indirekten Kosten in Höhe von 20% bereits eingetragen. FC-Rechner tragen hier ihre tatsächlich entstandenen indirekten Kosten ein.

3 Finanz- oder Sachleistungen Dritter müssen hier mit dem Kostenmodell des Vertragnehmers eingetragen werden
siehe „Guide to Financial Issues“ unter Punkt 2.1.2.3, S. 26ff Ausnahme: Special Clause 23 ist gemäß Artikel 9 des Kernvertrages anzuwenden: in diesem Fall werden die Kostenmodelle der Dritten angegeben.
Bitte beachten Sie: Eventuell müssen in Zusammenhang mit Beiträgen Dritter auch Einkünfte (siehe nachfolgend Sektion 3) deklariert werden
siehe hierzu Annex II.23, „Guide to Financial Issues“ unter Punkt 3.1.3.3, S. 66ff

4 Hier sind alle erstattungsfähigen direkten und indirekten Kosten nach Artikel Annex II.19, die vom Vertragnehmer erstattet wurden, einzutragen. Bei FCF und AC Rechnern kann in den indirekten Kosten automatisch nicht mehr als 20% eingetragen werden.
Ebenso werden eingetragen: - Unteraufträge (siehe Mustervertrag, Annex II.6 und „Guide to Financial Issues“, ; Punkt 2.2.1.1, S. 31ff) - und Beiträge Dritter (siehe „Guide to Financial Issues“, ; Punkt 2.1.2.3, S. 26ff)
Bitte beachten Sie: Es dürfen keine 20% indirekten Kosten auf Unteraufträge oder im Bereich Management für permanentes Personal (bei AC-Rechnern) in Rechnung gebracht werden.
4a Die genauen Erläuterung zu den direktren und indirekten Kosten erfolgt über zusätzliche Dokumente, die Formblatt C beigefügt werden (siehe "Reporting Guide" http://www.cordis.lu/fp6/find-doc-management.htm#reporting).
4b Auditkosten müssen hier nur dann angegeben werden, wenn diese in dieser Berichtsperiode auch tatsächlich gebucht worden sind. Ansonsten werden die Auditkosten erst in der jeweils nächsten Berichtsperiode geltend gemacht.

5 Einkünfte des Projekts (z. B. in Form von Teilnamegebühren oder durch den Verkauf von Geräten) müssen hier deklariert werden. Werden Beiträge Dritter nicht durch den Vertragnehmer erstattet, so kann es sich hierbei auch um Einkünfte handeln.
siehe auch: Mustervertrag, Annex II.23 und „Guide to Financial Issues“, Punkt 3.1.3.3, S. 66 ff.

6 Fallen beim Koordinator Zinsen an, so muss er diese hier angeben. Die Zinsen werden am Ende der Projektlaufzeit als Einkünfte behandelt und werden von der Zuwendung der Kommission abgezogen.

7 Hier steht automatisch die Summe, die in der Tabelle unter 2. in den "Total Costs" erscheint. Sie kann nur nach unten korrigiert werden.

8 Hier müssen Angaben zum Wirtschaftsprüfungsunternehmen bzw. zur Innenrevision (die die Audits durchführt) gemacht werden. Auch dann, wenn in dieser Berichtsperiode kein Auditzertifikat beigefügt werden muss.
8a Wenn ein Auditzertifikat beigefügt wird, muss in dieser Zeile eine Erläuterung eingetragen werden, welchem Berichtszeitraum das Auditzertifikat jeweils abdeckt.

9 Für Vertragspartner die nicht in EURO abrechnen, muss der jeweils gültige Umrechnungskurs angegeben werden. Dieser ist abrufbar unter www.ecb.int/stats/eurofxref. Die Eintragung des Umrechnungskurses ist jedoch mit dem Work-Tool nicht möglich. Es ist daher sinnvoll, dies in der Papierversion nachträglich zu vermerken.
Als Stichtag muss entweder - der Umrechnungskurs des Tages gelten, an dem die tatsächlichen Kosten angefallen sind oder - der erste Tag des Monats, der auf die relevante Berichtsperiode folgt.
siehe "Guide to Financial Issues" Punkt 3.2.3.1.1.2, S. 91

10 Die Erklärung muss von zwei Personen unterschrieben werden. Neben der Unterschrift der/des Projektleiterin/Projektleiters ist ebenfalls die Unterschrift der Person notwendig, die an der Partnereinrichtung für die Administration (finanzielle Abwicklung des Projektes) verantwortlich ist.
Mit der Unterschrift wird vor allem die Richtigkeit der Angaben und die Einhaltung der Vorschriften nach Mustervertrag Annex II.19 ff. bestätigt.
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